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Ärztliche Gutachten für die Rentenversicherungsträger

Sind ärztliche Gutachten für die Rentenversicherungsträger umsatzsteuerfrei? Ein Urteil aus München stößt auf Unverständnis. Die Erstellung von ärztlichen Gutachten ist nur umsatzsteuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Dies ist z.B. der Fall bei Gutachten zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation.

Demgegenüber ist ein ärztliches Gutachten, das für einen Rentenversicherungsträger erstellt wird, nach einem Urteil des Finanzgerichts München umsatzsteuerpflichtig.

Es bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob Versicherte Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation oder auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung haben.

Anlass für die Begutachtung ist hier ein Rentenantrag und kein therapeutisches Ziel.

Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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