Die vertragsärztliche Versorgung umfasst keine Leistungen, für die die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt. Das gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen wurden.
Von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossene Leistungen können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die mit dem Patienten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden muss.
Grundsätzlich gilt, dass die wirtschaftliche
Aufklärung immer dann erforderlich ist, wenn man selbst Leistungen erbringt
und abrechnen will. Verschreibt der Arzt "auf Privatrezept" so sollte er
auch diesbezüglich darauf hinweisen, dass der Patient hier selbst zahlen
muss.
Dabei sind folgende Kombinationen möglich:
Die im letzten Punkt definierten Leistungen dürfen nicht zu Lasten der Kasse erbracht werden. Der Arzt muss deshalb den Patienten darauf aufmerksam machen und sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
IGeL-Leistungen können über ausliegende Informationsmaterialien im Wartezimmer erläutert oder in einem sachlichen Beratungsgespräch angeboten werden. Wichtig ist allerdings: Alle Informationen müssen vor Erbringung der Leistung gegeben werden und nicht etwa danach. Folgende Inhalte müssen unbedingt vermittelt werden:
Nach der Beratung muss vor Beginn der Behandlung über die vereinbarte IGeL-Leistung ein schriftlicher Vertrag mit dem Patienten abgeschlossen werden. Hierzu besteht eine vertragsarztrechtliche Verpflichtung (der Honoraranspruch wird davon jedoch nicht zwingend berührt).
Das Gleiche gilt, wenn GKV-Patienten ausdrücklich über das notwendige Maß des GKV-Katalogs hinausgehende Leistungen wünschen. Auch hier muss vor Beginn der Behandlung ein Vertrag abgeschlossen werden, der diesen Sachverhalt genau definiert.
Alle Rechnungen für ärztliche Leistungen sind nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstellen.
Quelle:
Ärztekammer Berlin, Igel-Aktiv