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GKV-Leistungen als IGeL?

Dürfen Kassenärzte GKV-Leistungen als IGeL anbieten? Das Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden. Im EBM-Forum der "Ärzte Zeitung" taucht immer wieder mal die Frage auf, ob einige der Einzelleistungen, die jetzt von den Pauschalen geschluckt wurden, den GKV-Patienten als Privatleistung angeboten werden können.

Das Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen hat das abgelehnt. Kassenärzte, die GKV-Leistungen als Privatleistungen anbieten, verletzen ihre vertragsärztlichen Pflichten. In dem entschiedenen Fall hatte ein Orthopäde eine Infusion über GOÄ abgerechnet. Der Patient war damit zwar einverstanden, aber nur, weil ihn der Arzt nicht darüber aufgeklärt hatte, dass es sich bei der Infusion eigentlich um eine Kassenleistung handelt.

Selbst im Falle einer umfassenden Beratung von Patienten - dass es sich um eine GKV-Leistung handelt, die bei anderen Ärzten auf Chipkarte und nicht gegen eigene Bezahlung zu haben ist - wird davon abgeraten, Kassenleistungen privat abzurechnen: "Da wäre ich sehr vorsichtig." Disziplinarmaßnahmen der KVen sind in solchen Fällen sicher zu erwarten.

Quelle: Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Az.: L 11 KA 114/04;
Das EBM-Forum finden Sie unter: www.aerztezeitung.de

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