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IGeL vermarkten

IGel-Leistungen müssen aktiv beworben und angeboten werden. 

Alleine das Angebot einer IGeL-Leistung ist noch nicht ausreichend; die Leistungen müssen auch aktiv beworben und angeboten werden. Die Vermarktung ist wegen der kritischen öffentlichen Meinung häufig ein großes Problem und erfordert deswegen viel "Fingerspitzengefühl".

Das Praxispersonal sollte unbedingt in das Angebot und dessen Vermarktung eingebunden und entsprechend geschult werden, denn es ist meist der erste Ansprechpartner bei Nach- oder Rückfragen. Außerdem können Patienten bereits bei Terminvergaben direkt (aber unaufdringlich) angesprochen werden.

Einige Tipps zur Vermarktung von IGeL

  • Machen Sie Ihre Leistungsbeschreibung ansprechend im modernen Design mit ansprechenden Flyern und Bildern.
  • Vermeiden Sie lange Texte und kompliziertes medizinisches Vokabular.
  • Nutzen Sie ansprechende Flyer und Bilder. Das breite Angebot hervorragend gestalteter (Des-) Informationsmagazine ("Apothekenrundschau", "Orthopress" oder "Gesundheitsmagazin" etc.) hat den Qualitätsanspruch der Patienten verändert.
  • Schnüren Sie mehrere Angebote zu einem fortlaufenden "Gesundheitspaket" mit einem thematischen Überbau.
  • Beauftragen Sie - sofern die wirtschaftliche Kalkulation Ihrer Angebote es zulässt - eine professionelle Agentur mit der Erstellung von Flyern und Broschüren zu Ihren Angeboten oder dem "Gesundheitspaket".
  • Nutzen Sie neben Broschüren auch Poster, Plakate oder Wartezimmerfernsehen als Werbemittel.
  • Sprechen Sie Ihre Patienten aktiv an.
  • Seien Sie und Ihr Personal überzeugt von Ihren Leistungen. Nur so können Sie diese überzeugend bewerben.
  • Erläutern Sie zuerst den medizinischen Nutzen der Leistung und sprechen Sie dann die Kosten an.
  • Nutzen Sie die (Zusatz)Qualifikationen Ihrer MFA für eine Vermarktung; z.B. mit eigenen Visitenkarten der MFA etc.
  • Vermeiden Sie den negativ besetzten Begriff "IGeL-Leistung" und nutzen Sie stattdessen therapiebezogene, die Leistung beschreibende Begriffe.
  • Lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie IGeL erstmalig einführen oder Ihr Angebot erweitern wollen.

Bitte denken Sie daran, dass laut Berufsordnung Werbemaßnahmen von Ärzten weder anpreisend, irreführend noch vergleichend sein dürfen. Die Umsetzung eines Marketingkonzepts in einer Arztpraxis ist immer eine Gratwanderung zwischen einer aussagekräftigen Außendarstellung und drohenden Wettbewerbsprozessen oder berufsgerichtlichen Verfahren im Fall der Überschreitung der rechtlich zulässigen Grenzen.

Die Unsicherheit in diesem Bereich wird durch zahlreiche Einzelfallentscheidungen der Ärztekammern und Gerichte zu einzelnen Werbemedien und deren Inhalten eher noch verstärkt. Deswegen bleibt eine fachlich kompetente Überprüfung Ihrer Werbemaßnahmen und Werbeunterlagend immer angeraten.

Quellen und Lesetipps:

  • Das wirtschaftliche Potenzial individueller Gesundheitsleistungen für die Praxis nutzen!
    www.iww.de
  • IGeL und Umsatzsteuer - ein Dauerbrenner in der steuerrechtlichen Diskussion
    www.iww.de


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