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Patientenportal

Muskeltrainingsprogramme als ärztliche Leistung

16.04.2018

Fitness oder medizinische Trainingstherapie

Fitnessstudios liegen voll im Trend. Gleichzeitig setzt sich die Erkenntnis zunehmend durch,dass Kreuzschmerzen und Muskelverspannungen durch gezieltes Training verhindert oder gemildert werden können. Die Namen großer Betreiber von Fitnessketten gehören heute schon zum allgemeinen Vokabular. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Patienten mit Rückenschmerzen den Gang ins Fitnessstudio einer Überweisung zum Krankengymnasten oder Physiotherapeuten vorziehen. Was aber ist der Unterschied zwischen Fitnesstraining und medizinischer Trainingstherapie? 

Medizinische Trainingstherapie

Zur Beurteilung und Einstufung eines Muskeltrainings in einen möglichen medizinischen Kontext müssen im Vorfeld zwei Fragen beantwortet werden. So ist erst einmal zu klären, ob es sich bei dem angebotenen Programm um ein vorbeugendes allgemeines - meist kommerzielles - Krafttraining handelt, oder ob sich dahinter eine kurative Zielsetzung verbirgt, mit der Absicht eine bestehendes Leiden zu behandeln oder gar zu heilen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der Beantwortung dieser Frage um die Unterscheidung zwischen “Fitness Center” und “Reha Einrichtung”.

Der äußere Aspekt eines “Centers” bzw.einer Einrichtung ist bei dieser Unterscheidung nicht immer maßgeblich. Moderne, personell qualifiziert besetzte Einrichtungen bedienen gleichermaßen den Lifestyle Trend und die Anforderungen an eine Einrichtung für medizinisch begründete rehabilitative Maßnahmen. In solchen modernen “Centern” wächst mit Prävention und Therapie zusammen, was zusammen gehört.

Ist die Frage nach der Indikation zugunsten einer medizinisch begründeten,therapeutischen Notwendigkeit entschieden, stellt sich die Frage nach der Kostenübernahme.

Kostenübernahme (Privatliquidation)

Voraussetzungen

Die Anerkennung eines Muskeltrainingsprogamms als ärztliche Leistung im Sinne der GOÄ setzt voraus, dass es sich hierbei um eine auf den individuellen Krankheitsfall abgestimmte therapeutische Maßnahme unter ärztlicher Anleitung handelt. Dies schließt nicht aus, dass die Überwachung des Trainings teilweise an speziell geschulte Physiotherapeuten delegiert werden kann.

Wenn - im Umkehrschluss - beispielsweise ein Orthopäde seinen Patienten in ein Trainingszentrum schickt und dort trainieren lässt, ohne dass der Patient überhaupt nur ein einziges Mal einen Arzt sieht, darf man nicht erwarten, dass die Privatliquidation hierfür von einer Krankenversicherung anerkannt wird.

Mehr Klarheit herrscht, wenn zusätzlich zum Kraftraining begleitende Gesundheitsdienstleistungen von vornherein als Leistungen auf Verlangen des Patienten deklariert werden. Häufig handelt es sich dabei um besondere Therapiemethoden jenseits der Schulmedizin. Auch solche Leistungen müssen, sofern sie von einem Arzt erbracht werden, analog berechnet werden.

Abrechnungsmodus (Privatliquidation)

Abgerechnet werden können: Die GOÄ-Nr. 842 analog für die Diagnostik vor Beginn der Behandlungsserie (zwischen zehn und 25 Sitzungen) Die GOÄ-Nr. 846 analog plus Die GOÄ-Nr. 558 analog plus Die GOÄ-Nr. 506 für jeweils eine Sitzung der medizinischen Trainingstherapie berechtigt.

Kostenübernahme (gesetzliche Krankenkassen)

Gesundheit ist ein stark expandierender Wachstumsmarkt. Insbesondere der medizinisch orientierte Fitnesstrend setzt sich ungebremst fort. Anzeichen dafür sind neben der oben erwähnten Verschmelzung von “Fitness Centern” und medizinischen Rehaeinrichtungen die zunehmenden Kooperationen von Ärzten und Physiotherapeuten mit Fitnessanbietern, sei es als Gesellschafter, Mitarbeiter, Angestellter oder Besitzer. Dieser Entwicklung können sich auch die gesetzlichen Kassen nicht entziehen, vor allem dann, wenn die Angebote hinsichtlich Prophylaxe und Therapie sinnvoll gestaltet sind.

Aus diesem Grund haben viele Kassen Programme wie Zuzahlungen, Boni oder Schnupperkurse aufgelegt, die den Patienten ermutigen sollen, sich für seine körperliche Gesundheit zu engagieren. Das Einholen entsprechender Auskünfte bei Ihrer Kasse lohnt daher allemal. Achten Sie bei der Auswahl ihres Fitnessanbieters auch darauf, ob dem Unternehmen eine physiotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung angegliedert ist.

Die Kostenübernahme für Krafttraining in einem Fitnessstudio ist normalerweise nicht gegenstand des gesetzlichen Leistungskataloges.

Quelle:



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