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Reha vor Pflege

19.06.2017

Fachtagung zu Rehabilitation vor und in der Pflege

Am 14. Juni 2017 fand die Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Titel „Rehabilitation vor und in der Pflege – Bestandsaufnahme und Perspektiven“ in Berlin statt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Rehabilitation kann helfen, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Und für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kann eine alltagsnahe Reha die Lebensqualität entscheidend verbessern. Deshalb muss Reha ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung von Menschen werden, die pflegebedürftig sind oder bei denen Pflegebedürftigkeit eintreten könnte. Mit der Pflegereform und dem Präventionsgesetz haben wir die Möglichkeiten für gesundheitliche Vorsorge und Rehabilitation deutlich ausgebaut. Diese gesetzlichen Regelungen müssen jetzt von allen Beteiligten in der Pflege, aber auch den Krankenkassen mit Leben gefüllt werden. Wir brauchen bessere Zugangsmöglichkeiten, persönlich abgestimmte Beratungs- und Reha-Angebote und eine engere Zusammenarbeit von Pflege und Reha. Der Grundsatz Reha vor Pflege muss stärker in den Köpfen verankert werden.“

Im Rahmen der Tagung tauschten sich rund 100 Fachleute aus Praxis und Wissenschaft über Erfahrungen und Möglichkeiten der stärkeren Nutzung von Rehabilitationsmaßnahmen für Pflegebedürftige Menschen oder zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit aus. Diskutiert wurde dabei etwa über zielgerichtete Beratung für Betroffene, eine engere trägerübergreifende Zusammenarbeit von Prävention, Rehabilitation und Pflege und einen besseren Zugang zu Reha-Maßnahmen, die auf den Einzelnen abgestimmt sind.

Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen etwa zur Trägerschaft und Finanzierung der Rehabilitationsmaßnahmen wurden in den Blick genommen.

In Deutschland erhalten fast drei Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. In der laufenden Wahlperiode wurde die Pflegeversicherung weitreichend umgebaut, die Leistungen deutlich ausgeweitet und stärker als bisher auf die persönlichen Bedingungen und Notwendigkeiten der Versorgung hin ausgerichtet.

Das neue Begutachtungsverfahren in der Pflege erfasst die Rehabilitationsbedarfe Pflegebedürftiger deutlich besser. Die Empfehlungen der Medizinischen Dienste zu notwendigen Reha-Maßnahmen im Rahmen der Begutachtung erfolgen nun auf Basis bundeseinheitlicher Grundlagen.

Wir empfehlen:
Besonders Patienten mit Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sollten die vielfältigen Rehabilitationsangebote annehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Orthopäden. Er berät Sie gerne!

Quelle:



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