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Neuerungen bei der Verordnung von Heilmitteln

18.12.2016

Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es mit Beginn des neuen Jahres einige Neuerungen. So wird beim langfristigen Heilmittelbedarf das Genehmigungsverfahren einfacher. Was sich alles ändert, hat die KBV in verschiedenen Beiträgen zusammengestellt. 

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen. Dazu gehören Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der Podologie.

Vereinfachungen beim langfristigen Heilmittelbedarf

Patienten mit schweren dauerhaften Schädigungen können langfristig Heilmittel wie Krankengymnastik, Sprachtherapie oder Ergotherapie benötigen. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist dafür ab Januar generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht. Gleichzeitig werden künftig mehr Diagnosen berücksichtigt, was Vertragsärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet.

Diese und weitere Neuerungen stellt die KBV in der Praxisinformation vor. Diese umfasst auch die neue Diagnoseliste, die ab 1. Januar 2017 bundesweit gilt.

Besonderer Verordnungsbedarf

Zudem geht es in der Praxisinformation um Neuerungen bei den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten. Sie werden ab Januar als besonderer Verordnungsbedarf bezeichnet und auch hier wird die Diagnoseliste erweitert.

Diagnoseliste 2017 im Internet

Die entsprechenden Patieninformation sind in einem PDF-Dokument zusammengefasst, dass Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss herunterladen können.

Die neue Praxisinformation zur Heilmittelverordnungfür Ärzte undPraxen inklusive der zusammenfassenden Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf können hier herunterladen.

Die zusammenfassende aktuelle Diagnoseliste ist online auf der KBV Themenseite
Heilmittel abrufbar: www.kbv.de.

 

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