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Therapie von Hüfte und Rücken

28.11.2016

Gefährden Kürzungen bei der Vergütung die Patientensicherheit?

Mehrere orthopädische Fachverbände sehen die Patientensicherheit und die hohen Qualitätsstandards in der orthopädischen Versorgung gefährdet. Grund sind erneute Kürzungen bei der Leistungsvergütung der sogenannten Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG): Unter anderem werden die Pauschalen für den Hüftgelenksersatz und für zahlreiche Maßnahmen bei der Wirbelsäulen-Therapie zum 1.1.2017 gesenkt.

Die Folgen der seit Jahren anhaltenden Abwärtsspirale in der DRG-Preispolitik sind ohne Qualitätseinbußen kaum noch zu kompensieren. Der Leidtragende ist zum Schluss der Patient. Die Menschen werden sich zukünftig wohl auf weniger hochwertige und innovative Therapie-Angebote, längere OP-Wartezeiten, noch schnellere Entlassungen aus der Klinik sowie Prothesen mit einer möglicherweise geringeren Haltedauer einstellen müssen (Zitat Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, DGOU).

Das Krankenhausstrukturgesetz von 2016, das die aktuelle Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sollte den Patienten zugute kommen: Die Spezialisierung von Kliniken und die Qualität der Versorgung sollten gefördert werden. Nun ist das Gegenteil der Fall: Vor allem spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einem hohen Qualitätsniveau und Therapiekonzepten für schwierige Fälle werden mit der aktuellen Regelung empfindlich getroffen.

Zu den ausgehandelten Pauschalen kann die hohe Qualität der Versorgung nicht mehr gehalten werden. Insbesondere spezialisierte Kliniken, die die Kostenlücke über andere Fachbereiche nicht ausgleichen können, stehen damit mit dem Rücken zur Wand.

Die Folge: Krankenhäuser müssen die Kosten der Liegezeiten, der Implantate und der Sachkosten senken sowie das Operationsangebot einschränken. Kliniken können gezwungen sein, preiswertere Implantate auszuwählen. Mit einer geringeren Qualität der Implantate wird allerdings auch deren Verweildauer im Körper sinken. In letzter Konsequenz könnte das in 10 Jahren eine deutlich erhöhte Rate an Revisions-Operationen zur Folge haben.

Zusätzlich werden auch die Möglichkeiten der konservativen (nicht operativen) stationären Behandlung erschwert: Da schon heute die konservative Therapie von degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen im niedergelassenen Bereich dramatisch und chronisch unterfinanziert ist, wird ein bestehendes Problem durch die Neuregelung zusätzlich verschärft. Eine Operation sollte immer die letzte Option sein. Gerade deswegen muss die konservative Therapie gestärkt und nicht abgeschwächt werden!

Hintergrund:

Menschen mit Verschleißerscheinungen an Knochen und Gelenken, einer sogenannten Arthrose, sind in Deutschland bisher sehr gut versorgt: Neben konservativen Behandlungsmethoden ermöglichen Operationen an Hüfte, Knie und Wirbelsäule, dass Menschen bis ins hohe Alter mobil bleiben können. Orthopäden und Unfallchirurgen handeln dabei nach dem Grundsatz „Gelenkerhalt vor Gelenkersatz“. Etwa 90 Prozent der eingesetzten Prothesen halten länger als 15 Jahre, die Komplikationsrate liegt bei weniger als drei Prozent. Damit geht eine sehr hohe Patientenzufriedenheit einher.

Quelle:



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