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Prävention auf Rezept

29.08.2016

Ärzte können ab 2017 Präventionsempfehlungen geben
Ärzte können ab 2017 Präventionsempfehlungen geben

Niedergelassene Ärzte können ab Januar 2017 in Form einer ärztlichen Bescheinigung ihren Patienten Präventionsleistungen empfehlen. Ziel ist es, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Doch vorsichtig, eine Empfehlung ist kein Rezept!

Dabei geht es um die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich in entsprechenden Beschlüssen zur Änderung der Früherkennungs-Richtlinien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene festgelegt hat. Dies hat das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz vorgegeben.

Schriftliche Empfehlung

Wenn Ärzte bestimmte verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen anraten wollen, können sie diese künftig auf einer ärztlichen Bescheinigung vermerken. Darauf sind Felder für die Präventionsempfehlung in den vom G-BA festgelegten vier Bereichen vorgesehen.

Zudem wird es ein Feld für Hinweise des behandelnden Arztes zu Kontraindikationen geben. Auch kann er dort die Präventionsempfehlung konkretisieren. KBV und GKV-Spitzenverband haben den Auftrag, bis Jahresende einen entsprechenden Vordruck zu vereinbaren.

Kassen müssen Angebote bereitstellen

Es handelt sich bei diesem „Rezept“ jedoch nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung, sondern lediglich um eine Empfehlung, mit der ein Patient zum Beispiel einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung bei seiner Krankenkasse beantragen kann. Dort erfährt er auch, welche Angebote seine Kasse bereithält und finanziell fördert.

Die Krankenkassen wiederum sollen die ärztliche Präventionsempfehlung berücksichtigen, wenn sie über den Leistungsanspruch eines Versicherten entscheiden. Sie können entsprechend zertifizierte Leistungen wie beispielsweise Rückentraining oder Bewegungstherapie zur Osteoporoseprophylaxe bezuschussen oder selbst anbieten. Wie bisher haben Versicherte weiterhin die Möglichkeit, auch ohne ärztliche Präventionsempfehlung entsprechende Leistungen oder Zuschüsse bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Prävention stärken

Die ärztliche Präventionsempfehlung stellt eine Maßnahme dar, mit der der Gesetzgeber die Gesundheitsförderung der Bürger im Land stärken möchte. Die vier vom G-BA festgelegten Bereiche (Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum) orientieren sich an dem „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes. In dem Leitfaden wurden für sogenannte Handlungsfelder wie Ernährung und Stressmanagement Kriterien festgelegt, welche Kurse oder Beratungsangebote von den Krankenkassen bezuschusst oder gefördert werden.

Nach dem Präventionsgesetz soll die Gesundheitsförderung in Bereichen wie Kita, Schule und Arbeitsstätte ausgebaut werden. Außerdem ist vorgesehen, die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterzuentwickeln und den Impfschutz zu verbessern:

Quelle:



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