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Wohin, wenn meine Kasse pleite macht?
21.06.2010
Nicht nur Privatpersonen oder Staaten können „pleite gehen“. Auch gesetzliche Krankenkassen sind nicht vor einer Insolvenz geschützt. Das weckt bei den Versicherten die Sorge, eines Tages ohne Versicherungsschutz dazustehen. Wie berechtigt ist dieses Sorge?
Die City BKK hat es vorgemacht. Sie hat Insolvenz angemeldet. Welche Auswirkungen könnte das für die Versicherten haben? Gar nicht auszumalen, wenn man plötzlich nicht mehr krankenversichert ist, weil die eigene Krankenkasse pleite geht. Muss man sich dann privat versichern? Und kann man sich die Beiträge als einfacher Arbeitnehmer überhaupt leisten?
So oder so ähnlich formuliert sich in vielen ärztlichen Praxen die Reaktion von Patienten auf die Meldung, dass mit der City BKK zum ersten Mal seit Bestehn der Bundesrepublik eine Krankenkasse „Pleite gegangen“ ist. Leider wird dieses verständliche Unbehagen auch durch fehlerhafte Berichterstattung oder zweckgebundene Stimmungsmache nicht selten zusätzlich verschärft.
Grund genug, für Dr. Maximilian Gaßner, den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, konkret Stellung zu beziehen.
Die folgende Stellungnahme erschien im
Tagesspiegel vom 19.06.2010:„Die Sorge um die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der öffentlichen Diskussion ist verständlich. Allerdings besteht aus meiner Sicht kein Grund zur Beunruhigung. Sollte es wirklich zur Schließung einer Krankenkasse kommen, bleibt der Versicherungsschutz der Mitglieder bestehen.
Auch die Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Krankengymnasten werden ihr Geld erhalten. Die Mitglieder haben die Möglichkeit zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, die sie unabhängig von Alter oder Krankheit aufnehmen muss. Das Bundesversicherungsamt wird streng darauf achten, dass die Krankenkassen diese Verpflichtung auch erfüllen.
Der Gesundheitsfonds gleicht die Unterschiede der Krankenkasseneinnahmen und der Krankheitskosten aus. Insoweit ist (wie oft dargestellt) nicht er, sondern das unzureichende System der Zusatzbeiträge eine der Ursachen für die Schieflage einzelner Krankenkassen.
Der häufig konstruierte Fall, dass die anderen Krankenkassen die Lasten einer Schließung nicht tragen können, ist unwahrscheinlich. Sollte er wirklich eintreten, würde dies aber nicht dazu führen, dass das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenbricht und es damit für viele Bürgerinnen und Bürger keine bezahlbare Krankenversicherung mehr gibt. Denn aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Verpflichtung, die Menschen in unserem Land vor den großen, existenzgefährdenden Risiken des Lebens wie zum Beispiel Krankheit, Alter oder
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