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Abrechnen mit der GOÄ-Ziffer 2007

Entfernen von Fäden, Klammern und Antibiotikaketten richtig abrechnen!
Das Fädenziehen und das Entfernen der Klammern rechnen Sie mit der GOÄ-Ziffer 2007 ab. Diese Ziffer dürfen Sie pro Wunde einmal abrechnen. Bitte geben Sie immer die Lokalisation der Wunde in der Rechnung an, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Das Entfernen der Antibiotikaketten können Sie mit der GOÄ-Ziffer 2007 analog abrechnen. Pro Wunde dürfen Sie auch hier diese Ziffer einmal abrechnen.

Ein Plus: Die GOÄ-Ziffer 200
Denken Sie daran, dass neben der GOÄ-Ziffer 2007 der Verband nach GOÄ-Ziffer 200 zuzüglich Sachkosten abgerechnet werden darf, sofern Sie ihn durchgeführt haben!
 
Die GOÄ-Ziffer 200 für den einfachen Verband bzw. Salbenverband dürfen Sie so oft abrechnen, wie Sie ihn am Tag erbracht haben. Voraussetzung: Es gibt eine medizinische Begründung für die mehrmals tägliche Behandlung, zum Beispiel eine stark blutende oder nässende Wunde. Geben Sie auf jeden Fall in der Rechnung die Uhrzeit sowie eine Begründung an. 

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