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Was bekommt mein Arzt für meine Behandlung?

Beginn der Informationskampagne zum Thema Ärztehonorare. Die erste, als Patienteninformation geeignete Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema, was ein Arzt für die Behandlung seines Patienten bekommt.

Mit diesem Newsletter erhalten Sie die erste Ausgabe der Informationskampagne zum Thema Ärztehonorare. Mit dieser Serie möchten wir bei den Patienten ein besseres Verständnis für die Situation der Ärzte in der aktuellen Honorardiskussion erreichen. Sie erhalten voraussichtlich 8 – 10 Folgen im Abstand von ca. 14 Tagen. Wir empfehlen, diese Blätter kostenfrei für Ihre Patienten bereitzulegen. Für den Ausdruck am besten geeignet sind die Informationsblätter im PDF Format. "Was bekommt mein Arzt für meine Behandlung?" steht als PDF Datei auf www.dov-online.de/_shared/p_file_download.php?files_id=259 zum Download zur Verfügung.

Was bekommt mein Arzt für meine Behandlung?

Grundvergütung
Kassenpatienten werden aus einem großen Topf finanziert. Der Gesamtbetrag in diesem Topf ist fest definiert, egal wie viele Leistungen die Gesamtheit der Ärzte erbringt. Erbringen mehr Ärzte mehr Leistungen, so wird die Einzelleistung entsprechend geringer vergütet. Reguliert wird das über den sogenannten Punktwert. Der Arzt rechnet keine Geldbeträge ab, sondern Punkte. Für jeden Punkt erhält der Arzt derzeit ca. 3,5 Cent*. Wenn die Gesamtheit der Ärzte nun mehr Punkte abrechnet, sinkt der Wert eines Punktes.

Ein Arzt erhält pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale, unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung! Derzeit liegt dieser Pauschalbetrag bei durchschnittlich 22,- € (entspricht 650 Punkten) im Bereich der Orthopädie. Dieser Pauschalbetrag hängt von der Fachgruppe ab und gilt für Orthopäden. In anderen Fachgruppen können diese Pauschalbeträge höher oder niedriger sein. Sie hängen z. B. ab von der Menge der niedergelassenen Ärzte dieser Fachgruppe oder auch von der notwendigen apparativen Ausstattung.

Der Wert der Punkte variiert auch von Bundesland zu Bundesland. Hier wurde Nordrhein mit einem Wert von ca. 3,5 Cent als Beispiel gewählt.

Sonderleistungen
Nur wenige Sonderleistungen werden separat und zusätzlich vergütet. Dazu gehören z. B. Röntgen, Sonografie (Ultraschall), physikalische Therapien und Akupunktur.

  • Röntgen: Für das Röntgen erhält der Arzt derzeit ca. 6,- € pro Patient und Quartal, egal wie oft er ihn röntgt.
  • Ultraschall: Für eine Ultraschall-Untersuchung erhält der Arzt ca. 0,36 € pro Patient, egal wie oft er die Untersuchung durchführt. Bei 1.400 Patienten wären das 504,- € im Quartal.
  • Physikalische Therapie: Für eine physikalische Therapie werden 0,42 € pro Patient abgerechnet.
  • Akupunktur: 14,- € pro erbrachter Akupunktur

Um die Neuanschaffung eines Ultraschallgerätes im Wert von ca. 10.000,- € zu finanzieren, müsste der Arzt in einer durchschnittlichen Praxis bei jedem Patienten, der die Praxis betritt, eine Ultraschall-Untersuchung durchführen – und das über 5 Jahre. An diesem Beispiel sieht man, dass eine gute und qualitativ hochwertige Kassenmedizin sich wirtschaftlich kaum noch darstellen lässt.

DEUTSCHER ORTHOPÄDEN-VERBAND e.V. (DOV)
Heinrich-Barth-Str. 28 I 66115 Saarbrücken I Telefon: 0681/ 96 76 7555 I Telefax: 0681/ 96 76 7556 I Web: www.ihrarzt.de



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