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Bescheinigungen, Atteste, Berichte, Arztbriefe

Patientenbescheinigungen sind klinischer Alttag und müssen nicht umsonst ausgestellt werden. Wie aber sind sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen? Manche Patienten bitten um eine Flut von Bescheinigungen für sich oder Dritte.
Bescheinigungen sind aber nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Alle anderen Anfragen sind privat zu liquidieren!

GOÄ-Nr. 70
GOÄ-Nr: 70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

1-facher Satz: 2,33 Euro
2,3-facher Satz: 5,36 Euro


?Kleines Attest?
Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Prüfungsfähigkeit, Notwendigkeit eines Messgerätes.

GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Nr 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie.

1-facher Satz: 7,58 Euro
2,3-facher Satz: 17,43 Euro


Sog. ?großes Attest?
Krankheits-/Befundbericht, Textbescheinigungen, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt.

GOÄ-Nr. 76
GOÄ-Nr 76: Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt.

1-facher Satz: 4,08 Euro
2,3-facher Satz: 9,38 Euro


Beispiele:
Adipositas, Nahrungsmittelallergie, Gicht, Diabetes mellitus, Sondenkosternährung.

GOÄ-Nr. 80
GOÄ-Nr 80 Schriftliche gutachterliche Äußerung.

1-facher Satz: 17,49 Euro
2,3-facher Satz: 40,22 Euro


Beispiele:
Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten, wie z.B. Umweltmedizin, Wehrtauglichkeit, Sportverein, usw.

GOÄ-Nr. 85
GOÄ-Nr 85: Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand ? ggf. mit wissenschaftlicher Begründung ? je angefangene Stunde Arbeitszeit.

1-facher Satz: 29,14 Euro
2,3-facher Satz: 67,03 Euro


Beispiele:
Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten

Portokosten
Alle Bescheinigungen können Zuzüglich anfallender Portokosten abgerechnet werden!

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